|
Zuständigkeiten des Bezirksausschusses Witzhelden
Die Zuständigkeiten des Ausschusses wurden am 16.12.04 erweitert und am 24.11.05 verändert.
(1) Der Bezirksausschuss ist im
Rahmen des § 41 Abs.2 GO zuständig für das Gebiet der ehemals selbstständigen Gemeinde Witzhelden. Dem Bezirksausschuss Witzhelden sollen alle bezirksbezogenen Aufgaben zur Entscheidung übertragen werden, die sich ohne
Beeinträchtigung der einheitlichen Entwicklung der Stadt Leichlingen innerhalb des Bezirks erledigen lassen. Soweit dem Bezirksausschuss Angelegenheiten zur abschließenden Entscheidung übertragen sind, ist eine Zuständigkeit
der übrigen Fachausschüsse nicht gegeben.
(2) Der Bezirksausschuss entscheidet im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel abschließend über
- Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege
- Angelegenheiten der Verkehrsführung einschließlich der Ausweisung von Tempobeschränkungen - Benennung bzw. Umbenennung von öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsflächen
- Errichtung, Umgestaltung und Erweiterung von Verkehrsflächen - Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen - Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen
- Angelegenheiten zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen im Bezirk einschließlich Straßenbeleuchtung
- Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen im Bezirk - Information, Dokumentation in Angelegenheiten des Bezirks
- Die Vergabe von Aufträgen, soweit sie den Fachbereich des Ausschusses betreffen und die entsprechenden Haushaltsmittel vom Rat im Einzelnen bereitgestellt sind, nach den in der
Vergabeordnung festgelegten Wertgrenzen.
(3) Bei Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben hat der Bezirksausschuss die vom Rat erlassenen Richtlinien zu beachten. Der
Bezirksausschuss hat bei seinen Entscheidungen stets die Belange der gesamten Stadt zu wahren.
Der Bezirksausschuss kann zu allen den Bezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen.
|